Für den Antrag auf Sondernutzung - Aufstellen von Tischen und Stühlen - benötigen Sie folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung, da parallel Stellungnahmen anderer Dienststellen eingeholt werden:
Gestaltungskatalog Tisch und Stuhl in Münster
Bei der Antragstellung muss bereits sichergestellt sein, dass Verkehrszeichen nicht verdeckt werden und die Wirkung der Verkehrszeichen nicht beeinträchtigt wird.
Bis 11.00 Uhr ist die Fußgängerzone für den Lieferverkehr freigegeben. Um die für die Anlieferung benötigten Stellflächen nicht zu versperren, ist der Betrieb der Sondernutzungsflächen in der Fußgängerzone grundsätzlich erst ab 11.00 Uhr möglich.
Eine Restgehwegfläche sowie Rettungswege für die Feuerwehr von mindestens 3,50 m sind in der Fußgängerzone grundsätzlich freizuhalten. In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn ein größeres Fußgängeraufkommen in einer geschlossenen Gruppe den Bereich der Außengastronomie passieren muss, ist eine größere Restgehwegfläche notwendig.
eine bedarfsangepasste behinderungsfreie Restgehwegbreite für den Fußgängerverkehr von 1,80 m bis 3,00 m insbesondere auch für Schulwege und Zuwegungen zu Kindergärten ist freizuhalten.
Wenn die Sondernutzungsfläche an die Fahrbahn oder einen Radweg grenzt, ist ein Sicherheitsabstand von 0,5 m notwendig.