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Ausfuhrkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland verbringen wollen, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Dabei wird das bisherige Kennzeichen entwertet und Ihnen ein befristet gültiges Ausfuhrkennzeichen zugeteilt.
Zwingende Voraussetzung für die Zuteilung ist gültiger TÜV für den gesamten Zulassungszeitraum.
Für die Zuteilung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Die Versicherungsbestätigung muss von der Versicherung vollständig ausgefüllt werden.
Eintragungen vom Versicherungsnehmer oder von der Zulassungsstelle sind nicht zulässig.
Bei nicht ausgefüllter Versicherungsbestätigung ist eine Zuteilung leider nicht möglich.
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 EUR zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.