Stadt Münster: Ordnungsamt

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Änderung des Namens

Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), muss der Name auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.
Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen.

Bei einer Änderung des Namens sind mitzubringen:

Die Änderung der Papiere kostet 11,40 EUR.

Sollten Sie noch im Besitz von alten Fahrzeugpapieren sein, werden diese automatisch bei der Namensänderung in neue Fahrzeugpapiere umgetauscht.

Die Änderung und Neuausstellung der Fahrzeugpapiere kostet 20,70 EUR.


Änderung der Anschrift

Wenn Sie innerhalb der Stadt Münster umgezogen sind, muss die aktuelle Anschrift im KFZ-Register und auf dem Fahrzeugschein bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden.
Die Änderung können Sie bei uns, beim Bürgeramt und bei den Bezirksverwaltungen vornehmen lassen.

Bei einer Änderung der Anschrift sind mitzubringen:

Die Änderung der Fahrzeug-Papiere kostet 10,70 EURO.
Bei Umstellung von alten Fahrzeugpapieren auf neue Fahrzeugpapiere 20,20 EURO.

 



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