Zur Aufnahme des Studiums der Sozialarbeit ist als Zugangsvoraussetzung eine Vorpraktikum vorgesehen. Die Dauer liegt bei einigen Fachhochschulen bei drei Monaten, bei anderen bei sechs Monaten. Als Arbeitsfelder stehen beispielsweise die Kinderpädagogik, Jugendarbeit, Bildungsarbeit und die Zusammenarbeit mit Initiativen oder der Förderhort zur Verfügung.
Für die Dauer des Vorpraktikums wird eine Vergütung gezahlt. Sie beträgt zurzeit 112,50 € brutto vor Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. 158,50 € brutto nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus haben die Vorpraktikanteninnen und Vorpraktikanten für die Dauer des Praktikums eine eigene Krankenversicherung abzuschließen, ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich (Kosten werden übernommen).
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