Der im Grundgesetz formulierte Anspruch der Gleichberechtigung von Mann und Frau hat auch in der Gemeindeordnung einen besonderen Stellenwert. Demnach müssen kreisfreie Städte hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Sie wirken bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung und die Anerkennung der gleichberechtigten Stellung von Frauen in der Gesellschaft haben. In der Stadt Münster gibt es seit 1987, also lange vor der gesetzlichen Regelung 1994, eine Gleichstellungsbeauftragte mit folgenden vom Rat formulierten Aufgaben.
Die Gleichstellungsbeauftragte in Münster leitet das städtische Frauenbüro. Das Team