Stadt Münster: Kommunale Selbstverwaltung

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Ausländerbeirat / Integrationsrat

Bisher waren Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern nach der Gemeindeordnung verpflichtet, einen Ausländerbeirat zu bilden, um diese in das kommunalpolitische Geschehen einzubinden. Zukünftig werden diese Aufgaben durch den Integrationsrat wahrgenommen. Er wird aus 27 Mitgliedern bestehen, davon sind 9 Ratsmitglieder, die der Rat bestimmt. Die anderen 18 Mitglieder werden von allen Ausländerinnen und Ausländern gewählt. Weitere Informationen zur Wahl am 07.02.2010 gibt das Amt für Bürgerangelegenheiten. Bis zur Konstituierung des Integrationsrates bleiben die Mitglieder des Ausländerbeirats im Amt.

Der Ausländerbeirat wurde in Münster zuletzt am 21. November 2004 gewählt und hat laut Ratsbeschluss 19 Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihren Hauptwohnsitz haben.

Der Ausländerbeirat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf seinen Antrag hin ist eine Anregung oder Stellungnahme des Beirates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen.


Aktuelle Informationen des Ausländerbeirats: