Einwohner und Gesandte: Öffentlicher Anschlag der Stadt Münster


Öffentlicher Anschlag

Messerstecherei

Prügelei


   Der Rat der Stadt Münster ermahnte seine Bürger, den Gesandten und ihrem Personal mit Respekt zu begegnen und niemandem Schaden zuzufügen.

"... so wollen wir menniglichen nach standts gebür hiemit trew - und wolmeinendlich erinnert, ermahnet, ... allen gebürenden underthenigst-, underthenig- und standsqualiteten gezimmenden respect, ehr, dienst und courtoisei sowohl mit worten alß in der that und wercken zu erweisen, denselben gebürend zu begegnen und zur hand zu gehen, deren zur hoffstatt außgesehen wohnungen, höfen und heusern weder bei tag noch nacht zu verunrühigen,... damit sich niemand einiger ungebür, unzimblichen offension oder auch im handel, wandel und handtirung der ubernahmb oder vorteilhaffter ubersetzung der nöthigen waaren, gütter und victualien füglich zu beklagen haben möge"
Zitat: Stadtarchiv Münster, Städtischer Anschlag vom 21. 3. 1644 (Ausschnitt)

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