Öffentliche Ordnung: Ruhestörung


Ruhestörung

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   Auch die Gäste der Stadt verhielten sich nicht immer vorbildlich, wie eine Anzeige wegen nächtlicher Exzesse französischer und spanischer Gesandtschaftsangehöriger beweist. So hatten sich einige Nachbarn des Johan zum Brincke beschwert, daß dieser

"sampt seiner haußfrawen ein solch ärgerliches leben führe, indeme fast alle nachten unterschiedtliche frembden alß Franzosen und Spanier, eine parthey nach der anderen, mit flamboen und windtlichteren, auch bloßen degen sich in ihrem, Brincks, hauße und uff der gaßen daherumb mit großem muthwillen sehen ließen".

Zudem wurde beklagt, daß die Gesandtschaftsangehörigen sich "bei der nacht offentlich verlauten" ließen, also die Nachtruhe der Anwohner beeinträchtigten. Einheimische, die derartige Bedrohungen der allgemeinen Sicherheit und Sittlichkeit unterstützten, mußten mit Verhaftung und schwerer Bestrafung rechnen. So auch Johan zum Brinck - ein vom Rat beschlossener Haftbefehl konnte nur deshalb nicht vollstreckt werden, weil der Beschuldigte sich in der Zwischenzeit (wohlwissendlich?) nach Wolbeck abgesetzt hatte.

(Zitate: Stadtarchiv Münster, Ratsprotokoll vom 16. 4. 1646)

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