Privatquartiere als Verhandlungsorte!


  

Verhandlung in einem Gesandtenquartier, 1701 - (Bildnachweis)
  
Während der Friedensverhandlungen in Münster gab es keine Vollversammlung und keine förmliche Kongreßeröffnung. Die einzelnen Parteien überreichten den Vermittlern ihre Schriftsätze, gaben dazu mündliche Erläuterungen ab und nahmen Gegenvorschläge entgegen.
Da die Verhandlungen in den Quartieren der jeweiligen Vertreter reihum geführt wurden, brauchte man auch keinen eigentlichen Tagungsraum. Die Versammlungen der katholischen Reichsstände tagten im Fürstenhof am Domplatz. Dort unterzeichneten am 24. Oktober 1648 die Vertreter der Reichsfürsten und -städte die Verträge. Auf dem anonymen Kupferstich ist die Verhandlung in einem münsterischen Gesandtenquartier dargestellt. Deutlich kann man die für Münster typischen Giebelfronten erkennen.
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