"Von der Eintheilung der Einwohner der
Stadt" | ||||||||||||||||||||
10.000 Einwohner |
Hermann von Kerssenbrock (1519 - 1585) war langjähriger Leiter der
Domschule Münsters. Bekannt ist er als Verfasser einer (in Latein geschriebenen)
Geschichte über die Zeit der Täuferherrschaft in Münster, die er einige
Jahrzehnte nach den Täuferunruhen aus den Berichten zahlreicher Augen- und
Zeitzeugen zusammentrug. Seine Wiedertäufergeschichte beginnt mit einer
detaillierten Beschreibung der Stadt Münster in neun Kapiteln. Im achten
Kapitel geht er ausführlich auf die Bevölkerungsstruktur der Stadt
Münster im 16. Jahrhundert ein.
Die Stadtgesellschaft Münsters wurde wesentlich von der Tatsache bestimmt,
daß die Bewohner nicht grundsätzliche Rechtsgleichheit genossen. Im
Gegenteil: Die Menschen, die innerhalb der Stadtmauern lebten, teilten sich auf in
Bürger einerseits und bloße Einwohner andererseits. Bürger war,
wer das Bürgerrecht erworben hatte, wofür bestimmte Voraussetzungen
zu erfüllen waren. Nur den Inhabern des Bürgerrechts stand das (aktive)
Wahlrecht zum Stadtrat zu. Stadtbewohner ohne Bürgerrecht waren Juden
und Soldaten sowie die gesellschaftlichen Unterschichten. Kein Bürgerrecht
dafür aber Sonderrechte besaßen die Geistlichen samt den Mitgliedern
der in der Stadt gelegenen Klöster, die Adeligen und ihre Hofhaltungen und
die bischöflichen Beamten. | |||||||||||||||||||
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