Stadt Münster: Homepage des Vermessungs- und Katasteramtes

Serviceinformationen

Ausschnitt aus einem Luftbild

Weitere Informationen:

Michael Schröder
Tel. 02 51/ 4 92-62 22

Ausschnitt aus dem Stadtplan

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Nutzungsrechte

Allgemeines

Gemäß Urheberschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sind die Werke des Urhebers geschützt. Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Zu den geschützten Werken gehören auch Darstellungen technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen oder Tabellen. Der Urheber hat das Recht, zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlich wird.

Hierzu kann er Vervielfältigungsrechte erteilen. Als Vervielfältigung gelten z.B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern. Für dieses Recht ist in der Regel ein sogenanntes Nutzungsentgelt zu bezahlen, welches sich wiederum aus dem Herstellungsentgelt und dem Bereitstellungsentgelt zusammensetzt.

Regelungen beim Vermessungs- und Katasteramt

Je nach Werk kommen im Bereich des Vermessungs- und Katasteramtes für die Berechnung des Nutzungsentgeltes unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zum Tragen:

  • Vermessungsgebührenordnung (VermGebO NRW)
  • Vorschriften für den Vertrieb und die Nutzung von Geobasisinformationen der Landesvermessung des Landes Nordrhein-Westfalen (GeoInfoErlass)
  • Interne kommunale Richtlinien

Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören Auflagenhöhe, Flächengröße, Datenmenge oder Datenqualität. Zudem können für kulturelle, wissenschaftliche oder andere Zwecke Ermäßigungen gewährt werden.

Es empfiehlt sich daher sich vom jeweils zuständigen Ansprechpartner beraten zu lassen, um die Modalitäten gemeinsam abzustimmen.

Achtung!
Wer ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, macht sich strafbar.