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Angebote zur Tagesbetreuung
für Kinder in Münster
Kindertagespflege:
Elternbeitrag
Wird Ihr Kind in Münster in Kindertagespflege betreut, werden dafür entsprechend Ihrer Einkommensverhältnisse Elternbeiträge an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fällig.
Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den monatlichen Betreuungsstunden des Kindes. Bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro zahlen Sie erst einen Elternbeitrag, wenn Ihr Kind mehr als 45 Stunden im Monat betreut wird. Dieser Mindestbetrag kann nicht erlassen werden.
Die Kindertagespflege wird vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien oder dem Verein Münsteraner Tageseltern vermittelt. Von Ihrer Fachberaterin bekommen Sie drei Formulare:
- eine Erklärung zum Elterneinkommen, in der Sie Ihre Einkommensverhältnisse darlegen,
- eine detaillierte Berechnungshilfe für Ihr Einkommen,
- ein Informationsblatt zum Elternbeitrag.
Diese Formulare erhalten Sie auch auf Anfrage im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Tel. 4 92 - 51 47).
Haben Sie Ihre Einkommenserklärung mit den entsprechenden Nachweisen abgegeben, rechnet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Höhe Ihres Elternbeitrages aus und Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid.
Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, ist für die Kindertagespflege ein Mindestbeitrag zu zahlen und zwar für jedes Kind, das mehr als 45 Stunden monatlich betreut wird. Darüber hinaus wird der Elternbeitrag entsprechend der Einkommensgruppe nur für ein Kind erhoben – für das Kind mit dem höheren Beitrag.
- Merkblatt zum Kostenbeitrag (PDF, 46 kB)
- Zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Erklärung zum Elterneinkommen - Online-Formular:
Erklärung zum Elterneinkommen
Anwendung mit Nutzung des neuen Personalausweises
