Stadt Münster: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

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Die Jugendleiter-Card (Juleica)

Wer bekommt die Juleica?

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter bestimmt, die kontinuierlich in der Jugendarbeit tätig sind.
  • Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen grundsätzlich für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein.

    • In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter eines noch nicht anerkannten Trägers ausgestellt werden, sofern ein Antrag auf Anerkennung gestellt und bereits förderungswürdige Arbeit geleistet wurde.

  • Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollten in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    • In besonderen Fällen wird die Juleica auch für Fünfzehnjährige ausgestellt. Hier ist jedoch eine Begründung des Trägers notwendig.
    • Bei Minderjährigen ist in jedem Fall das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

  • Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgaben erhalten haben.

    • Die Leitungskräfte müssen in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten und eine Gruppe zu leiten.

Darüber hinaus ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kursus erforderlich.