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Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Das für Geburten ab dem 01.01.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das vor der Geburt des Kindes erzielte durchschnittliche Erwerbseinkommen in Höhe von 67 Prozent.
Aber auch vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Eltern erhalten zumindest den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro.
Wenn Sie Elterngeld beantragen wollen, müssen Sie dazu ein Formular verwenden. Das gibt es als PDF oder als Online-Antragsverfahren. (siehe "Antrag stellen")
Für die Beantragung von Elterngeld bringen Sie am besten folgende Unterlagen gleich mit:
- Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld (Original)
- Nachweise zum Erwerbseinkommen (z.B. Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid)
- Sonstige Nachweise über Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten)
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Formlose Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeittätigkeit
Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich einfach an die Elterngeldkasse im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.
