Das Amt für Immobilienmanagement vermietet aus seinem disponiblen bebauten Immobilienbestand im geringen Umfang Wohnungen und gewerbliche Objekte an Dritte. Darüber hinaus werden unbebaute städtische Flächen (Ackerflächen, Grünlandflächen etc.) bis zu ihrer weiteren/endgültigen Zweckbestimmung als Nutzfläche verpachtet. Aktuelle Angebote finden Sie – sofern vorhanden – unter dem Punkt „Angebote“.
Die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Immobilienmanagement stehen als Ansprechpartner/Innen für Fragen zu städtischen Pacht- und Mietangelegenheiten zur Verfügung.
Dem Amt für Immobilienmanagement obliegt die Verwaltung und Betreuung der städtischen Privatflächen.
Die Inanspruchnahme der Flächen durch den Bürger bedarf wie bei allen Nutzungen von Fremdeigentum der Erlaubnis durch den Eigentümer, in diesem Fall der Stadt Münster. Insofern bearbeitet das Amt für Immobilienmanagement u. a. Anträge zur Nutzung städtischer Privatflächen bspw. für Baustelleneinrichtungen oder für Veranstaltungen (sofern diese im öffentlichen Interesse liegen).
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel. 02 51/4 92-23 00
Fax 02 51/4 92-77 34