
Weitere Informationen:
Herbert Strietholt
Tel. 02 51/4 92-62 14
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken sowie von Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch). Daneben kann er Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellen. Antragsberechtigt sind im Wesentlichen die jeweiligen Eigentümer. Die Gutachten sind kostenpflichtig, die Gebühr richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert.
Dem Antrag sollten notwendige Unterlagen (z. B. Verträge zu den Themen Miete, Erbpacht, Nießbrauch, Wohnrecht etc.) in Kopie beigefügt werden. Darüber hinaus sind Angaben zum Wertermittlungsstichtag und zum Zweck des Gutachtens (z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich etc.) zu machen.