
Weitere Informationen:
Herbert Strietholt
Tel. 02 51/4 92-62 14
Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 Baugesetzbuch). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen, werden jährlich ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht.
Bodenrichtwertkarten (auch vergangener Jahre) für das Stadtgebiet Münster können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Daneben sind Bodenrichtwerte kostenlos online abrufbar bzw. ebenso kostenlos mündlich oder telefonisch erhältlich.
Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Telefonische Richtwertauskünfte erteilt: Barbara Klostermann, Tel. 02 51/4 92-62 76