Stadt Münster: Homepage des Gesundheitsamtes

Schnell gefunden:

Seiteninhalt

Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten

Amtsärztliche Begutachtung/ Einstellungsuntersuchung

Diese Seite informiert Sie über die amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt, das in diesem Zusammenhang zuständig für alle Personen ist, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Münster haben.

Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird tätig nach schriftlichem Auftrag von Behörden, z. B. auch vom Jobcenter Münster, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen.
Der Untersuchungsauftrag muss generell die Angabe der gesetzlichen Grundlage für die Begutachtung enthalten, z. B. das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, die Beihilfeverordnung, Sozialgesetzbücher, Tarifbestimmungen für den öffentlichen Dienst und andere.

Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

Gutachten nach Beamtenrecht:

Gutachten nach Tarifrecht:

Sonstige Bescheinigungen:

Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch:

Untersuchungen im Auftrag von Gerichten:

Nur in Ausnahmefällen können Privatpersonen das Gesundheitsamt mit Untersuchungen in Anspruch nehmen:

Die betroffenen Personen können sich direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist es erforderlich, sich am Prüfungstag zum Hausarzt in Behandlung zu begeben und von dort ein Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitzubringen.

Verfahrensablauf
Vor der Untersuchung müssen Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt über das Amtsarztbüro. Bitte erfragen Sie in diesem Zusammenhang, welche Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen mitzubringen sind.

Darüber hinaus sollte mitgebracht werden:
Der Personalausweis, der Impfausweis und das Auftragschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt), sowie der ausgefüllte „Fragebogen zur Vorgeschichte“ und eine „Schweigepflichtsentbindung“ . Sollten Sie die genannten Formulare noch nicht zugesandt bekommen haben, können Sie sie direkt im Gesundheitsamt ausfüllen.

Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärzten und Ärztinnen und medizinischen Assistentinnen zur Verfügung. Wir arbeiten nach festgelegten Qualitätsstandards und tauschen uns regelmäßig mit anderen Begutachtungsstellen aus.

Aus organisatorischen Gründen können Sie sich zwar nicht aussuchen, wer aus unserem Team Sie untersuchen wird, es wird jedoch berücksichtigt, wenn Sie nur von einer Ärztin oder nur von einem Arzt untersucht werden möchten.
Am vereinbarten Untersuchungstermin werden Sie durch die Amtsärztin/ den Amtsarzt zur gesundheitlichen Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehenden aktuellen Beschwerden befragt.

Es erfolgt dann eine ärztliche Untersuchung, um den aktuellen körperlichen und psychischen Befund festzustellen. Im Einzelfall kann z. B. ein Sehtest (gegebenenfalls mit Gesichtsfeldprüfung), ein Hörtest, eine Lungenfunktionsprüfung, ein EKG oder Belastungs-EKG, eine Blutentnahme oder eine Urinprobe notwendig sein.

Die Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen werden ausgewertet, zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

Je nach Fragestellung erhält der Auftraggeber des Gutachtens ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Kosten:
Die Gebühren werden je nach Auftrag entweder direkt dem Auftraggeber oder der untersuchten Person in Rechnung gestellt.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Begutachtung nach Schwerbehindertenrecht/Versorgungsmedizinverordnung

Das Sozialamt beauftragt das Gesundheitsamt mit der medizinischen Auswertung vorhandener Befundberichte und Feststellung des Grades der Behinderung (GdB).
Im Einzelfall reicht die Befundlage zur Begutachtung jedoch nicht immer aus und es erfolgen ergänzende (fach-)ärztliche Untersuchungen.

Schwerbehindertenausweise können Sie nur im Sozialamt, Hafenstr.8, 48153 Münster persönlich oder online beantragen.
Einen Feststellungsbescheid über den GdB erhalten Sie vom Sozialamt. Ist der GdB 50 oder höher, erhalten Sie zusätzlich zu dem Bescheid einen Schwerbehinderten-Ausweis, ggfs. mit Eintrag vorliegender Nachteilsausgleiche (z. B. „G“, „B“ etc.)


Weitere Infos

Ansprechpartnerinnen

Anmeldung, Amtsarztbüro, Zimmer 11


Mechthild Eversmann
Tel. 02 51/4 92-53 77

Petra Kemper
Tel. 02 51/4 92-53 77

Marie-Theres Stotter
Tel. 02 51/4 92-53 77

Sprechzeiten:
täglich von 8 bis 11 Uhr und nach Vereinbarung

Adresse
Stühmerweg 8

Fax 02 51/4 92-79 26