Stadt Münster: Homepage des Gesundheitsamtes

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Wasserhygiene

Trinkwasserhygiene

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes:

Im Rahmen der Trinkwasserüberwachung wird die Beschaffenheit des Trinkwassers in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht beurteilt. Bei Überschreitungen von Grenz- und Richtwerten werden die gesundheitliche Gefährdung abgeschätzt und die notwendigen Maßnahmen vorgeschlagen, z. B. Desinfektion. Glücklicherweise wurden in den vergangenen Jahren keine Überschreitungen von Grenzwerten im öffentlichen Trinkwassernetz festgestellt. Insbesondere bewegen sich im Trinkwasser der Stadtwerke Münster die häufig zitierten Nitratwerte sowie auch die übrigen untersuchten Parameter ausnahmslos unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Die Stadtwerke Münster untersuchen das Trinkwasser regelmäßig auf mehr als 100 Inhaltsstoffe.

Die Qualität des Wassers kann jedoch auch durch die Rohrleitungsmaterialien der Hausinstallation beeinflusst werden. Welche Risiken welche Materialien bergen und wie man ihnen im Haus begegnen kann, erfahren Sie aus der Broschüre ”Auch eine Frage der Leitung: Gesundes Trinkwasser”. Die Broschüre ist in der Münster Information (Heinrich-Brüning-Straße, im Stadthaus 1), im Gesundheitsamt und im Gesundheitshaus erhältlich, als PDF-Datei siehe unter Downloads und Links.

Wir beraten und informieren Sie:

Untersuchung des Trinkwassers
Die Überprüfung des Trinkwassers auf mikrobielle und chemische Verunreinigungen ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Diese Untersuchung gibt Hinweise auf mögliche Verunreinigungen des Wassers durch krankheitserregende Keime, z. B. durch Fäkalieneintrag, eine Verkeimung nach Reparaturarbeiten an der Hausinstallation oder andere Einträge.

Wasserlabore
Für eine ordnungsgemäße Probe ist es notwendig, dass ein nach Trinkwasserverordnung zugelassener Probennehmer des Labors zu Ihnen ins Haus kommt und die Wasserprobe nach einem standardisierten Verfahren entnimmt.
Eine Liste der nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Labore finden Sie unter Downloads und Links.

Novellierte Trinkwasserverordnung

Was bringt die neue Trinkwasserverordnung?
Seit dem 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft.
Wesentliche Änderungen ergeben sich hieraus insbesondere für Betreiber von Trinkwasserinstallationen mit Trinkwassererwärmer (Großanlagen).
Routinemäßig müssen Großanlagen mit Dusche jetzt auf Legionellen überprüft werden.
Legionellen sind Bakterien, die sich im Wasser bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C gut vermehren können. Auch Stagnationswasser (Wasser, das mehrere Stunden in der Leitung stand) begünstigt eine Vermehrung. Temperaturen über 60°C überleben sie üblicherweise nicht.
Als Aerosol (Wassernebel) eingeatmet, z.B. beim Duschen, können Legionellen zu einer schweren Lungenentzündung, der Legionellose führen.

1. Trinkwasserinstallation
a) Anzeigepflicht
Gemäß § 16 Abs. 1 TrinkwV besteht für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation, deren Trinkwassererwärmer größer als 400 l ist oder deren Warmwasserleitungen zwischen Boiler und Wasserhahn mehr als 3 l beinhalten, sofern das Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird, eine Anzeigepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Dies betrifft so gut wie alle vermieteten Mehrfamilienhäuser, wenn sie keine dezentralen Durchflusserwärmer haben, aber auch Sportstätten, Freizeiteinrichtungen und andere öffentliche Einrichtungen.
Das Anzeigeformular können Sie unter Downlads und Links herunterladen (s. u.)

b) Untersuchungspflicht
Neu ist auch, dass das Trinkwasser dieser Anlagen - sofern sie über Vernebelungsanlagen wie z. B. Duschen verfügen - gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV jährlich auf Legionellen untersucht werden muss. Hierfür ist ein zugelassenes Labor zu beauftragen und die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Sinnvoll ist es, dem Labor den Auftrag zu erteilen, die Ergebnisse direkt an das Gesundheitsamt zu schicken.

c) Die üblichen Probenahmestellen sind:

Eine Liste der zugelassenen Labore in Münster und NRW finden Sie unter Downloads und Links s. u.

2. Brunnenbetreiber
Auch für Brunnenbetreiber (Kleinanlagen) ändern sich die Anforderungen. Sofern das Wasser nicht für die Lebensmittelproduktion eingesetzt wird, sind in Münster folgende Untersuchungen bei zugelassenen Laboren (s. Downloads und Links)

a) jährliche Untersuchungspflicht auf

b) hinzu kommen alle drei Jahre:

Im Rahmen der Überwachung hat das Gesundheitsamt nach § 18 der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre die Erfüllung der Pflichten des Betreibers zu prüfen.

c) Brunnenbetreiber mit Vermietung
wenden sich bitte zur Abstimmung des Untersuchungsumfanges an das Gesundheitsamt.

d) Wasser zur Lebensmittelherstellung
Der Untersuchungsumfang für Betriebe, in denen das Wasser zur Lebensmittelherstellung verwendet wird, ist im Einzelnen mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.

Downloads und Links


Badewasserhygiene

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes:

Weitere Aufgaben erschließen sich bei der Badewasserüberwachung von Hallenbädern, Lehrschwimmbecken, Therapie- und Saunatauchbecken im Hinblick auf Mikrobiologie, Chemie und Sauberkeit.

In den städtischen Bädern werden monatlich Wasserproben entnommen und auf Legionellen, Kolibakterien, Pseudomonaden und allgemeine Keime untersucht. Prinzipiell lässt sich feststellen, dass die kommunal betriebenen Bäder durchweg gute Badewasserqualität anbieten. Zusätzlich überprüft das Gesundheitsamt die hygienischen Gegebenheiten in Umkleide- und Duschkabinen, im Toiletten- sowie im Badebereich. Außerdem werden die Sicherheitsstandards in den Bädern gecheckt.

Entscheidend für eine einwandfreie Badewasserqualität ist außerdem der Chlorgehalt des Wassers. Durch gründliches Duschen oder Waschen vor dem Baden können auch Sie dazu beitragen, dass nicht unnötig viel Chlor dem Wasser beigegeben werden muss. Besonders wichtig ist dies in den Freibädern, da beispielsweise Sonnencreme das Badewasser stark verschmutzt und die Chlorung beeinträchtigt.

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Regenwasserhygiene

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Weitere Infos

Ansprechpartner/innen

Dr. Rainer Neumann, Gesundheitsingenieur
Tel. 02 51/4 92-53 34

Kirsten Schenck-de Boer, Diplom Biologin
Tel. 02 51/4 92-53 39

Dorothee Schumacher-Boysen, Gesundheitsingenieurin
Tel. 02 51/4 92-53 32

Adresse
Stühmerweg 8

Fax 02 51/4 92-79 27