Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW soll der Amtsapotheker den Arzneimittelkonsum der Verbraucher beobachten und bewerten sowie über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln beraten, aufklären und informieren. Ebenfalls hat er die Aufgabe, bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken. In diesem Zusammenhang hat der Amtsapotheker mit seiner Kenntnis des Arzneimittelverkehrs Informationsbroschüren zur Stärkung der Verbraucherkompetenz zu relevanten Problembereichen im Spannungsfeld Verbraucher/Patient - Arzneimittel verfasst (siehe unten).
Darüber hinaus informiert der Amtsapotheker im Bedarfsfall auf dem Presseweg über festgestellte, verbraucher- und gesundheitsrelevante Sachverhalte und warnt – wenn nötig – vor der Anwendung bestimmter Arzneimittel. Solche aktuellen Hinweise finden Sie auch auf der Startseite des Gesundheitsamtes.
Zusätzlich arbeitet der Amtsapotheker im entsprechenden landesweiten Arbeitskreis mehrerer Kommunen mit und beteiligt sich an von dort angeregten arzneimittelbezogenen Projekten beispielsweise am landesweiten Projekt – "Arzneimittel auf Reisen. Legale und illegale Arzneimitteleinfuhren". Im Verbund mehrerer Kommunen können einzelne Aufgabenstellungen verteilt und entsprechende Datenmengen erhoben werden. Oftmals ermöglicht erst eine solche Zusammenarbeit eine sinnvolle Auswertung.
Jochen Hendrichs
Tel. 02 51/4 92-53 41
Sprechzeit für Bescheinigungen nach Schengener Abkommen
D0 11 - 12 Uhr
Adresse
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Fax 02 51/4 92-79 26