Das Land NRW, das Bundesgesundheitsministerium und die Stadt Münster haben Telefon-Hotlines eingerichtet:
Land NRW: 0180/3 10 02 10 (kostenpflichtig)
Bund: 030/3 46 46 51 00 (Mo – Fr 8 – 18 Uhr)
Stadt Münster: 02 51/4 92-53 35 (Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8-13 Uhr)
Wir haben folgende Informationen zusammengestellt:
Weitere Informationen zur Neuen Grippe und zur Impfung finden Sie auch unter folgenden Adressen:
Die seit April 2009 bekannte Neue Grippe hat sich schnell zu einer Pandemie entwickelt. Die Krankheitsverläufe sind bisher bei uns eher unkompliziert, Todesfälle glücklicherweise die Ausnahme. Herbst- und Winterzeit sind seit jeher in unseren Breitengraden auch saisonale Grippesaison. Wir wissen nicht, ob jetzt beide Grippeformen parallel zirkulieren und Doppelinfektionen zu erwarten sind oder die Neue Grippe die bisherige saisonale verdrängen wird.
Wir wissen,
Wie können wir uns in dieser Grippepandemie schützen?
Die Impfung gegen die Neue Grippe kann akut vor einer Erkrankung an der neuen Grippe schützen. Sie kann aber auch die Erkrankungswahrscheinlichkeit bis zum Ende der aktuellen Grippesaison senken. Wahrscheinlich wird eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt auch zu einer Unterstützung des Immunsystems bei zukünftigen Grippewellen führen.
Die Impfaktion gegen die neue Grippe wird auf Ersuchen des Landes durch die Gesundheitsämter koordiniert.
Das Impfangebot hat sich besonders in der ersten Woche gemäß den Empfehlungen zunächst an Beschäftigte des Gesundheitsversorgungssystems (Ärzte, Pflegepersonal, medizinische Heil- und Hilfsberufe) und an Berufsgruppen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Krankentransportdienste etc.) gerichtet.
Durch eine Impfung dieser Personengruppen wird verhindert, dass die Bereiche des öffentlichen Lebens durch hohe Erkrankungszahlen in ihrer Handlungsmöglichkeit eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Personal des Gesundheitssystems.
Bei gleichzeitig rasch steigenden Erkrankungszahlen auch in Münster wurde das Impfangebot bereits ab der zweiten Woche auf besonders gefährdete Personen (schwer chronisch Kranke) ausgeweitet. Auch für Schwangere mit besonderen erheblichen Risiken konnte von Anfang an ein Impfangebot gemacht werden.
Die hohen Erkrankungszahlen haben in den ersten Novemberwochen zunächst zu einer Impfstoffknappheit geführt, die mittlerweile aber überwunden ist. Seit Anfang Dezember kann sich nun auch in Münster jede/ jeder impfen lassen. Gewisse Wartezeiten sind aber im Einzelfall nicht auszuschließen, da auch jetzt noch Personen mit besonderen Risiken bevorzugt geimpft werden sollen.
In Münster erfolgt die Impfung in Arztpraxen, die sich beim Gesundheitsamt als „Impfarztpraxis“ gemeldet haben. Die Impfung ist für den Geimpften kostenfrei. Die Beratung, ob im Einzelfall geimpft werden soll, sollte durch den Arzt erfolgen, der den Patienten/ die Patientin am besten kennt. Die letztendliche Impfaufklärung mit der Abklärung möglicher Ausschlussgründe für eine Impfung erfolgt dann in der Impfarztpraxis.
Impfung Schwangerer
In der Schwangerschaft besteht grundsätzlich eine gewisse Abwehrschwäche gegen bestimmte Erkrankungen. Daher haben Schwangere immer ein erhöhtes Risiko, auch an der Grippe (sowohl die ‚normale’ als auch die ‚Neue Grippe’) zu erkranken. Zwar betrifft der momentan milde Verlauf der Erkrankungswelle grundsätzlich auch Schwangere. Jedoch wurden auch in Deutschland in den letzten Wochen in mehreren Fällen schwere Verläufe bei Schwangeren beobachtet, so dass nach wie vor von einem erhöhten Risiko schwererer Krankheitsverläufe bei Schwangeren ausgegangen werden muss.
Auch der erste Impfstoff in Deutschland (Pandemrix®) ist für Schwangere zugelassen. Da aber für Impfstoffe mit Wirkverstärker bei Schwangeren zunächst keine Erfahrungen vorlagen wurde nun in Deutschland speziell für Schwangere ein zweiter Impfstoff (CSL-H1N1-Impfstoff) zugelassen und beschafft. Dieser Impfstoff ist frei von Wirkverstärkern (Adjuvans) und enthält - da er in Einzeldosispackungen vorliegt - auch keinen antibakteriellen Quecksilberzusatz. Dieser Impfstoff entspricht damit den besonderen Impfempfehlungen für Schwangere der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Dieser zweite Impfstoff gegen die Neue Grippe ist ausschließlich für die Impfung Schwangerer (vorzugsweise ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel) vorgesehen. Die Verimpfung erfolgt daher ausschließlich in den gynäkologischen Impfpraxen der Impfarztliste.
Nachfolgend finden Sie spezielle Informationen und Dokumente zum Download für Ärzte und Ärztinnen, die an der Impfung gegen die Neue Grippe beteiligt sind. Die Einverständniserklärung, die Sie unten finden, ist allen beteiligten Arztpraxen in verschiedenen Sprachen per Mail als pdf-Dokument übersandt worden. Sollten Sie trotzdem noch Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an Sandra Dreyer unter DreyerSandra@stadt-muenster.de oder Tel. 4 92-53 44.
Dr. med. Michael Lürwer
Tel. 02 51/4 92-53 35
Dr. med. Joachim Alexewicz
Tel. 02 51/4 92-53 10
Adresse
Stühmerweg 8
Fax 02 51/4 92-79 26