Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt unter anderem den Umgang mit Lebensmitteln. So werden z. B. die früher erforderlichen Gesundheitszeugnisse für alle, die beruflich mit empfindlichen Lebensmitteln umgehen, seit Inkrafttreten des Gesetzes durch "Belehrungen" ersetzt.
Wer erstmals in einem Bereich tätig werden will, in dem man mit empfindlichen Lebensmitteln bei der Herstellung, Behandlung oder dem Verkauf direkt oder indirekt in Berührung kommt, benötigt die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass die schriftliche und mündliche Belehrung absolviert wurde. Sie dauert ca. 1 Stunde. Für die Durchführung der Belehrung ist im Regelfall das Gesundheitsamt örtlich zuständig, in dessen Bereich die Tätigkeit (Umgang mit Lebensmitteln) erfolgt. Diese Bescheinigung darf vor Beginn der erstmaligen Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein.
Die "Belehrungen" bietet das Gesundheitsamt im Gebäude am Stühmerweg 8 an:
dienstags und donnerstags jeweils um 15 Uhr und
mittwochs um 11 Uhr
Zum Verfahren:
Sie können einfach zu den angebotenen Zeiten kommen, ohne sich vorher einen Termin zu holen. Sie sollten allerdings ca. 30 Minuten vor dem Termin da sein, damit Sie genügend Zeit haben, sich in Zimmer 11 anzumelden und Ihre Personalien anzugeben. Zur Vereinfachung können Sie das Anmeldeformular bereits zu Hause ausfüllen und mitbringen (s. u.)
Bitte unbedingt mitbringen:
Personalausweis und 20 EUR (die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung darüber).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Gebühr möglich (z. B. Belehrung für Schülerinnen und Schüler bei schulbezogenen Maßnahmen).
Mechthild Eversmann
Tel. 02 51/4 92-53 77
Petra Kemper
Tel. 02 51/4 92-53 77
Marie-Theres Stotter
Tel. 02 51/4 92-53 77
Sprechzeiten:
täglich von 8 bis 11 Uhr und nach Vereinbarung
Adresse
Stühmerweg 8
Fax 02 51/4 92-79 26