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Erlaubnisse für Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Tätigkeiten mit Krankheitserregern -wie z. B. in Laboren- können zu einer Quelle von Infektionen und übertragbaren Erkrankungen werden. Daher wird ihnen besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Grundsätzlich ist diese Tätigkeit erlaubnis- und anzeigepflichtig und ihre Ausübung wird vom Gesundheitsamt überwacht.

Erlaubnis
Die erforderliche Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Anzeigepflicht
Nach Erteilung der Erlaubnis ist die Aufnahme der Tätigkeit anzeigepflichtig.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anzeige vollständig ist und nach Prüfung der Unterlagen und der Räume die Tätigkeit nicht untersagt wird.
Jede wesentliche Veränderung der Räume, der Tätigkeit, der Entsorgung oder des Erregerspektrums müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Weitere Infos

Ansprechpartner/in

Dr. med. Michael Lürwer
Tel. 02 51/4 92-53 30

Ines Pietsch
Tel. 02 51/4 92-53 72

Adresse
Stühmerweg 8

Fax 02 51/4 92-79 26