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Arzneimittel und Gefahrstoffe

Heute werden Arzneimittel in immer größerem Umfang im Einzelhandel in den Verkehr gebracht. Die Überwachung der Herstellung, des Verkaufes und der Anbietung von Arzneimitteln im Einzelhandel und in Apotheken sowie die Prüfung der beruflichen Voraussetzungen hierfür sind Hauptaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Bevölkerung. Insbesondere die amtliche Prüfung der fach- und sachgerechten Abgabe von Arzneimitteln gegenüber Verbrauchern ist im Hinblick auf die Zunahme der Selbstmedikation wichtig.  Ebenfalls muss Missbrauch so weit wie möglich verhindert werden. Der Amtsapotheker überprüft auch den Verkehr mit Betäubungsmitteln und die Verfahrensweise zur Teilnahme von Probanden/Patienten an der Prüfung von neuen Arzneimittelanwendungen (Klinischen Prüfungen) bei Ärzten und in Krankenhäusern. 


Gefahrstoffe -  Wie der Name schon sagt – hier geht es um etwas Gefährliches!
Werden Gefahrstoffe durch den Einzelhandel in den Verkehr gebracht, so muss das sachgerecht, d. h. nach den Stoffeigenschaften der Gefahrstoffe und den Bedürfnissen der Verbraucher erfolgen. Zusätzlich werden immer wieder neue Gebrauchsprodukte mit bisher unbekannten gefährlichen Eigenschaften erkannt, die aus dem Verkehr zu nehmen sind. Auch dafür ist der Amtsapotheker zuständig.

 

Weitere Infos

Ansprechpartner

Jochen Hendrichs
Tel. 02 51/4 92-53 41

Sprechzeit für Bescheinigungen nach Schengener Abkommen
D0 11 - 12 Uhr

Adresse
Stühmerweg 8

Fax 02 51/4 92-79 26