Stadt Münster: Homepage des Gesundheitsamtes

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Arzneimittel

Beim Gesundheitsamt werden für einen „gesunden Arzneimittelverkehr gegenüber dem Verbraucher“ die Abgabe und der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln im/in

nach den gesetzlichen Vorschriften überprüft, erforderlichenfalls werden auch Proben zur Untersuchung genommen.

In Münster ist darüber hinaus die Überwachung klinischer Prüfungen, das heißt der Austestung neuer Wirkstoffe oder bekannter mit neuen Wirkprinzipien am Menschen, aufgrund der zahlreichen Arztpraxen und Kliniken ein besonderer Schwerpunkt. Hier wird anhand der vorgeschriebenen Dokumentation die regelgerechte Durchführung der Studien geprüft. Insbesondere wird auf die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Informations- und Schutzvorschriften für die Gewährleistung des Patientenschutzes geachtet.

Auch die Werbung für Arzneimittel unterliegt einem gesonderten rechtlichen Rahmen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen durch den hiesigen Einzelhandel wird ebenfalls in diesem Fachbereich überwacht. So kann evtl. verhindert werden, dass durch nicht korrekte Information zu einem Arzneimittel der Verbraucher getäuscht, fehlgeleitet, zum Kauf gedrängt oder sogar gefährdet wird.
Generell können bei Regelverstößen oder im Falle einer absehbaren Gefährdung für den Verbraucher rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Broschüren als pdf-Dateien


Betäubungsmittel

Reisen mit Arzneimitteln / Betäubungsmitteln

Betäubungsmittel sind auch Arzneimittel mit einem Sucht erregenden Potenzial. Weil Missbrauch und illegaler Umgang verhindert werden sollen, ist ihr Verkehr streng überwacht und gesetzlich geregelt. Alle am Verkehr mit Betäubungsmitteln Beteiligten haben den Verbleib bis zur Aushändigung an den Verbraucher lückenlos nachzuweisen. Betäubungsmittel werden oft angewandt bei starken Schmerzen, bei psychischen Leiden und als Ersatzmittel in der Drogensucht-Behandlung. Sie werden ärztlich im Bedarfsfall verschrieben und das Gesundheitsamt überwacht den Verkehr mit ihnen.

Betäubungsmittel können auch mit auf Reisen gehen. Dann benötigt man eine Bescheinigung des behandelnden Arztes und des Gesundheitsamtes über die ordnungsgemäße Mitführung der Betäubungsmittel nach den Regeln des europäischen zwischenstaatlichen Abkommens von Schengen. Diese muss für Bürger aus Münster im Gesundheitsamt durch den Amtsapotheker nach ärztlicher Ausstellung bestätigt werden. Das Formular finden Sie auf der unten angegebenen Seite.

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln in einem Zeitrahmen von bis zu 30 Tagen pro Jahr ist hiernach problemlos möglich. Bei längeren Reisen sollte zuvor die diplomatische Vertretung des Einreiselandes in Deutschland zu den dort geltenden Vorschriften für eine Einfuhr von Betäubungsmitteln zur Nutzung über einen längeren Zeitraum befragt werden. Eine entsprechende Bescheinigung sollte hiernach mit auf Reisen gehen und auf Verlangen (insbesondere gegenüber dem Zoll) vorgezeigt werden.

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln außerhalb des Geltungsbereiches des Schengener Abkommens ist eine WHO-Bescheinigung zu verwenden, die Sie auf der unten angebenen Seite finden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Amtsapotheker Jochen Hendrichs (Kontakt s. Kasten rechts).


Weitere Infos

Ansprechpartner

Jochen Hendrichs
Tel. 02 51/4 92-53 41

Sprechzeit für Bescheinigungen nach Schengener Abkommen
D0 11 - 12 Uhr

Adresse
Stühmerweg 8

Fax 02 51/4 92-79 26