Apotheken sind auch in Münster der primäre Ort für den Arzneimittelverkauf. Daher kommt ihnen eine große Bedeutung für die Verbrauchergesundheit bei Beratung und Abgabe der Arzneimittel zu. Hier wird durch den Amtsapotheker die fachliche Betriebsführung und insbesondere die Arzneimittelherstellung sowie die Prüfung von Ausgangsstoffen hierfür anhand vorhandener Unterlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwacht.
Auch die Einhaltung der Vorschriften zur Abgabe von und Beratung zu Arzneimitteln ist Gegenstand der Überwachung des Amtsapothekers, da in Apotheken u.a. hochwirksame Arzneimittel evtl. mit Nebenwirkungsmöglichkeit verkauft werden.
Zusätzlich werden die Verkehrsvorschriften für den Versandhandel und den Großhandel mit Arzneimitteln aus Apotheken nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften überprüft und genehmigt. Zur Ermöglichung der Aufnahme der Betriebstätigkeit einer Apotheke werden hier auch die Einhaltung strikter gesetzlicher Ausgangsvoraussetzungen durch den Amtsapotheker überprüft und auf Antrag dann die Apothekenbetriebserlaubnis erteilt.
Jochen Hendrichs
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Sprechzeit für Bescheinigungen nach Schengener Abkommen
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