
Allein Erziehende sind ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Frauen und Männer, die mit ihren Kindern zusammen leben. Diesen Kleinfamilien geht es häufig, zumindest vorübergehend, im psychosozialen wie besonders im materiellen Lebenszusammenhang schlechter als "traditionellen" Familien. Materielle Einschränkungen und finanzielle Sorgen prägen in einschneidender Weise den Alltag vieler allein erziehender Frauen.
Nur ungefähr die Hälfte der allein erziehenden Mütter erhält regelmäßig Unterhalt, ein Viertel aller unterhaltspflichtigen Väter zahlt sogar überhaupt nicht. Hier kann das seit Januar 1980 geltende Unterhaltsvorschussgesetz die Situation verbessern. Demnach zahlt der Staat, wenn keine oder keine regelmäßigen oder ausreichenden Unterhaltszahlungen erfolgen, für längstens 72 Monate den Regelbetrag für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Genaue Auskünfte zum Thema Kindesunterhalt erteilt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Das Angebot an außerfamiliären Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, ganz besonders für Kinder unter drei Jahren, wurde in den letzten Jahren in Münster erweitert. Dennoch sollten Frauen, die wieder in den Beruf möchten oder berufstätig sind, sich rechtzeitig über bestehende Angebote informieren. Hier kann Ihnen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt mit Rat und Tat zur Seite stehen.