Der Rat der Stadt Münster hat die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 1. Mai 2011 beschlossen. Damit folgt Münster dem Beispiel von mehr als 40 Städten in NRW. Steuerpflichtig sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die mit einer Zweitwohnung in Münster gemeldet sind.
Die Stadt Münster hat Anfang März rund 23.000 Anschreiben an "Nebenwohnsitzler" in Münster verschickt. Die Resonanz ist riesig: Fast alle melden sich daraufhin. Unsere Sachbearbeiter/innen haben daher aktuell alle Hände voll zu tun, Anfragen zu beantworten. Bitte haben Sie also ein wenig Geduld und Verständnis, wenn die Hotline besetzt ist oder Ihre E-Mail nicht kurzfristig beantwortet wird. Ihr Anliegen wird auf keinen Fall vergessen.
Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Münster gilt die Steuer für alle, die in Münster eine Zweitwohnung (oder mehrere) haben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Münster gemeldet ist, zahlt 10 Prozent seiner Jahreskaltmiete. Sind Sie selbst Eigentümer der Zweitwohnung, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel Münster zugrunde gelegt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach der Anmeldung der Zweitwohnung. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie ausziehen oder die Wohnung als Erstwohnsitz in Münster anmelden (sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind).
Verheiratete bzw. eine Lebenspartnerschaft (nach § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) führende, nicht getrennt lebende Einwohnerinnen und Einwohner,
Ebenfalls nicht steuerpflichtig sind unverheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Paare mit Kind(ern), Inhaber/innen von kommunalen Mandaten in einer anderen Gemeinde; Soldaten, Zivildienstleistende und Polizeivollzugsbeamte, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sowie Jugendliche unter 16 Jahren, die in einer Nebenwohnung bei den Eltern leben und finanziell noch von ihnen abhängig sind.
Weitere Ausnahmen, die im Sinne der Satzung nicht als Zweitwohnung gelten, sind:
Die Stadt Münster wird im ersten Quartal 2011 allen Menschen mit Zweitwohnsitz in Münster einen Erhebungsbogen zuschicken. Diese "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" müssen Sie ausfüllen und in der genannten Frist zurückschicken. Übrigens auch dann, wenn Sie unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid für 2011. Wegen der Neueinführung wird 2011 die Zweitwohnsitzsteuer erst ab 1. Mai erhoben. In den Folgejahren gilt sie natürlich ganzjährig.
Es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Erfüllen Sie eventuell die Bedingungen für einen Erstwohnsitz in Münster? Denn der ist steuerfrei. Ob Sie sich für den Erstwohnsitz Münster entscheiden, ist jedoch keine Frage des Sparens, sondern des Melderechts: Kriterium ist, in welcher der Wohnungen Sie überwiegend leben.
Beratung im Zweifelsfall gibt es beim Amt für Bürgerangelegenheiten. Der Wechsel von Zweit- zu Erstwohnsitz ist kostenlos. Er erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises und ist eine Sache von wenigen Minuten.
Ob Sie in Münster mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, hat in der Regel keinen Einfluss auf
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