Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen

Amt für Finanzen und Beteiligungen

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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird erhoben für

Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.

Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:

  in Spielhallen in Gaststätten und
an allen anderen Orten
mit Gewinnmöglichkeit 15 % vom Einspielergebnis 15 % vom Einspielergebnis
ohne Gewinnmöglichkeit 50 EUR je Gerät/Monat 28 EUR je Gerät/Monat

PC in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen

30 EUR je Gerät/Monat 30 EUR je Gerät/Monat

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Münster eine Einzugsermächtigung erteilen:

Ansprechpartner

Jochem Heisig
Klemensstraße 10
Zimmer 200 a
Tel. 02 51/4 92-22 11
Fax 02 51/4 92-77 15
Heisig@stadt-
muenster.de


Rechtsgrundlagen: