Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
| in Spielhallen | in Gaststätten und an allen anderen Orten | |
|---|---|---|
| mit Gewinnmöglichkeit | 15 % vom Einspielergebnis | 15 % vom Einspielergebnis |
| ohne Gewinnmöglichkeit | 50 EUR je Gerät/Monat | 28 EUR je Gerät/Monat |
|
PC in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen |
30 EUR je Gerät/Monat | 30 EUR je Gerät/Monat |
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Münster eine Einzugsermächtigung erteilen:
Jochem Heisig
Klemensstraße 10
Zimmer 200 a
Tel. 02 51/4 92-22 11
Fax 02 51/4 92-77 15
Heisig@stadt-
muenster.de