Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie von der Stadtkasse unangenehme Post. Bei der Einziehung rückständiger Forderungen wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.
Bei rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer) und bestimmten privatrechtlichen Forderungen (z. B. Mieten, Theaterabo, Darlehen) erhalten Sie eine Mahnung.
Das ist für Sie mit Kosten verbunden.
Bei privatrechtlichen Forderungen der Stadt Münster (z. B. Schadenersatz wegen Sachbeschädigung) verhält sich die Stadtkasse wie ein privater Gläubiger: Sie erhalten zunächst eine Erinnerung.
Nach der schriftlichen Erinnerung an die Zahlung wird beim Amtsgericht Hagen der Mahnbescheid beantragt.
Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.
Heinz Meiertoberend
Prinzipalmarkt 5
Zimmer 308
Tel. 02 51/4 92-21 20
Fax 02 51/4 92-77 16
Meiertoberend@stadt-
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