Für entsprechende Leistungen der Stadt und der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) werden Benutzungsgebühren erhoben. Sie werden vom Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern veranlagt und beziehen sich auf ein Grundstück.
Hierzu zählen:
Der Rat der Stadt Münster beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.
Festsetzung:
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden durch einen Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).
Es ist auch möglich, die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den folgenden Jahren) jeweils zum 01.07. in einer Summe zu zahlen sind.
Der Abgabenbescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.
Ausnahme:
Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.