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Aufgaben des Beteiligungsmanagements
Die Aufgaben des Beteiligungsmanagements bestehen im Kern in der Wahrnehmung der Gesellschafterposition der Stadt Münster in ihren Beteiligungen, d.h. es bildet die Schnittstelle zwischen den städtischen Einrichtungen/Unternehmen, dem Rat und der Verwaltung.
Die stetig steigende Bedeutung der mit diesen Unternehmen verfolgten wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Münster hat vor wenigen Jahren zu einer weitgehenden Neustrukturierung des städtischen Beteiligungsmanagements geführt. Dabei wurden neue Zielsetzungen und Aufgabenbereiche erarbeitet und die für die Umsetzung erforderlichen Instrumente festgelegt.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Beteiligungsmanagements im Zusammenspiel zwischen Beteiligungen, Rat und Verwaltung zählen danach u.a.:
- Betriebswirtschaftliche Analyse der Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne sowie Vorbereitung der Beschlussfassung durch die zuständigen politischen Gremien
- Durchführung des konzerninternen Berichtswesens zur Informationsgewinnung über den unterjährigen Geschäftsverlauf und Berichterstattung an die zuständigen politischen Gremien
- Erstellung des Beteiligungsberichtes zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner
- Entwicklung von Zielvereinbarungen mit den Beteiligungen unter Festlegung von Sach- und Finanzzielen sowie Messgrößen zur Überprüfung der Zielerreichung
- Vorbereitung von (und z. T. Teilnahme an) Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen mit dem Ziel einer einheitlichen Informationsauf- und Entscheidungsvorbereitung
- Mitwirkung bei Gründung neuer Gesellschaften z. B. durch Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages, Prüfung rechtlicher Vorschriften (insb. § 107 f. Gemeindeordnung NRW), Abstimmung mit der Bezirksregierung usw.
Ansprechpartnerin
Dr. Annemarie Janetzki
Klemensstraße 10
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Fax 02 51/4 92-77 15
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