Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen

Amt für Finanzen und Beteiligungen

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Was macht die Stadt mit dem Geld ihrer Bürger?

Ilustration: Haushalt als Baumgrafik, Broschüre, Geldscheine

Wir planen den Haushalt der Stadt, steuern die Haushaltsführung und erstellen die Jahresrechnung.

Daneben sorgt das Beteiligungsmanagement dafür, die Gesellschafterrechte der Stadt Münster gegenüber den privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben durchführen, zu sichern.

Steuern, Gebühren, Beiträge oder andere Entgelte - all diese städtischen Einnahmen werden (bis auf wenige Ausnahmen) vom Amt für Finanzen und Beteiligungen erhoben und eingenommen.

Bürgerhaushalt Münster

Was braucht Münster, was vielleicht auch nicht? Wie lässt es sich finanzieren, wo könnte noch gespart werden? Wer Anregungen und Ideen für die jährlichen Haushaltsberatungen hat, kann mitmachen unter: www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de

Zweitwohnsitz Münster? - Steuerpflichtig ab 2011

Zum 1. Mai 2011 wurde in Münster die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Steuerpflichtig sind die Bürgerinnen und Bürger, die hier mit einer Zweitwohnung gemeldet sind. Alle Informationen zur neuen Steuer

Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster

Zusätzliche Investitionen der Stadt Münster von insgesamt 44 Mio Euro sichern in den Jahren 2009 und 2010 viele vorwiegend kleine und mittelständische Betriebe in Stadt und Region. Die Summe setzt sich aus dem Anteil von 31 Mio Euro aus dem aktuellen Bundes-Konjunkturpaket II und den 13 Mio Euro des im Januar vorgelegten lokalen Konjunkturprogramms zusammen.