Wir planen den Haushalt der Stadt, steuern die Haushaltsführung und erstellen die Jahresrechnung.
Daneben sorgt das Beteiligungsmanagement dafür, die Gesellschafterrechte der Stadt Münster gegenüber den privaten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben durchführen, zu sichern.
Steuern, Gebühren, Beiträge oder andere Entgelte - all diese städtischen Einnahmen werden (bis auf wenige Ausnahmen) vom Amt für Finanzen und Beteiligungen erhoben und eingenommen.
Was braucht Münster, was vielleicht auch nicht? Wie lässt es sich finanzieren, wo könnte noch gespart werden? Wer Anregungen und Ideen für die jährlichen Haushaltsberatungen hat, kann mitmachen unter: www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de
Zum 1. Mai 2011 wurde in Münster die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Steuerpflichtig sind die Bürgerinnen und Bürger, die hier mit einer Zweitwohnung gemeldet sind. Alle Informationen zur neuen Steuer