Organisatorisch ist die Feuerwehr Münster ein Teil der Stadtverwaltung und gehört als "Amt 37 - Feuerwehr" zum Dezernat für Recht, Ordnung Personal und Organisation.
Oberster Dienstherr der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Münster ist der Oberbürgermeister. Die oberste Dienstaufsicht liegt jedoch beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, denn Brandschutz und Feuerwehrwesen unterliegen Landesrecht. Die Kommunen erfüllen mit der Feuerwehr eine sogenannte "Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung".
Die Feuerwehr der Stadt Münster besteht aus einer Berufsfeuerwehr mit ca. 300 feuerwehrtechnischen Beamten und einer Freiwilligen Feuerwehr mit ca. 650 aktiven Mitgliedern im Einsatzdienst. Die Beamten der Berufsfeuerwehr leisten Schichtdienst auf drei Feuer- und Rettungswachen sowie auf zwei Rettungswachen. Die Männer und Frauen der Freiwilligen Feuerwehr sind in 20 Löschzügen organisiert.
Neben den Einsatzkräften gehören zur Freiwilligen Feuerwehr Münster ca. 120 Jungen und Mädchen der Jugendfeuerwehr, ca. 120 Musiker/innen und ca. 300 nicht mehr aktive Mitglieder in der Ehrenabteilung.
Zur Feuerwehr Münster als Stadtamt 37 gehören ferner 23 zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und den verschiedenen Werkstätten der Feuerwehr.
Neben der öffentlichen Feuerwehr existieren in Münster 2 Werkfeuerwehren.
Außerhalb ihrer hoheitlichen Tätigkeit in der Feuerwehr haben sich ca. 1.100 Mitglieder der Feuerwehr Münster sowie der in Münster ansässigen Werkfeuerwehren zum Stadtfeuerwehrverband als gemeinsamer gesellschaftlicher Interessenvertretung zusammengeschlossen.