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| in Verbindung mit dem Presseamt |
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt als offizieller Dienst der Stadtverwaltung unter Vorbehalt von Irrtümern und technischen Fehlern. Aus fehlerhaften Angaben können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die Verwendung der an dieser Stelle veröffentlichten Ergebnisse in Presse, Funk, Fernsehen sowie anderen Medien erfolgt ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Die angebotenen Abstimmungsergebnisse haben vorläufigen Charakter. Gültig ist nur das vom Abstimmungsleiter festgestellte amtliche Endergebnis, welches im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht wird.
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