Wenn die Zeit für die Ausstellung eines endgültigen Personalausweises nicht abgewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeit beträgt höchstens 3 Monate.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Amt für Bürgerangelegenheiten erforderlich.
Es wird empfohlen, sich vor der Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis bei den jeweiligen ausländischen Botschaften oder Konsulaten oder im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.
vorzulegende Unterlagen:
Die Gebühr beträgt 10 Euro.