Wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Nach den Bestimmungen des Datenschutzes sind Ihre persönliche Daten zu schützen. Wir müssen uns daher davon überzeugen, dass wir nur mit Ihnen selbst über Ihre personenbezogenen Daten sprechen.
Möchten Sie jemanden beauftragen, Ihr Anliegen bei einem Bürgerbüro oder einer Bezirksverwaltung vorzubringen, so prüfen Sie bitte zunächst, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.
Zu einer qualifizierten Vollmacht gehört neben Ihrer eigenhändigen Unterschrift und dem Namen des Beauftragten auch Ihr eigener Personalausweis oder Reisepass. In manchen ausländischen Pässen ist keine Unterschrift des Passinhabers vorgesehen. Daher können Sie in diesem Fall leider keine qualifizierte Vollmacht erteilen.
Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich. In einigen Fällen ist bei Minderjährigen die Vollmacht beider Eltern vorgeschrieben, ggf. die Vorlage eines Sorgerechtsbescheides.
Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall vorab telefonisch bei Ihrem Bürgerbüro oder einer Bezirksverwaltung.