Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten mit. Den Vordruck dafür haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Sie vorrätig.
Sie können das Formular auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Sie müssen nur die erste Seite ausfüllen und den Button "Formular drucken" anklicken, das Formular wird automatisch in der erforderlichen dreifachen Ausführung gedruckt.
Bitte legen Sie den unterschriebenen Vordruck anschließend in einem Bürgerbüro oder einer Bezirksverwaltung vor. Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund Ihrer Verlusterklärung.
Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben beachten Sie bitte:
Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.
Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
Sie können die Sperrung auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgerbüro veranlassen:
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.