Für die Ummeldung (Anmeldung) benötigen wir
Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechtes wurde der bisher notwendige Ummeldevordruck abgeschafft, für die An- und Ummeldung gibt es jetzt nur noch einen Vordruck. Den Meldeschein erhalten Sie in einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten sowie in der Münster-Information im Stadthaus 1 oder gleich hier.
Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben in einem Bürgerbüro vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf dem Vordruck.
Sie sollten sich innerhalb einer Woche nach Einzug in einem Bürgerbüro anmelden. Eine vorzeitige Ummeldung ist in der Regel nicht sinnvoll, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können. Bewohnerparkausweise werden auch erst nach erfolgtem Einzug ausgestellt. Bei der Abgabe des Meldescheines können Sie sich vertreten lassen.
Gebühren fallen bei Einhaltung der Fristen für die Ummeldung nicht an.
Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der KFZ-Zulassungsstelle. Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein können Sie auch bei uns machen lassen.
Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden. Wird sie durch eine dritte Person beantragt geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
Siehe auch Widerspruchsrechte.