
Was muss/kann ich tun? Wo muss ich hin?
Herzlich Willkommen in Münster!
Sie wohnen und studieren in Münster? Dann leben Sie jetzt in einer der attraktivsten Universitätsstädte Deutschlands.
Auf Wohnungssuche? Hier gibt´s Tipps für Studierende vom Amt für Wohnungswesen.
Und wenn Sie dann eine Wohnung oder ein Zimmer haben sollte einer Ihrer ersten Wege in Ihrer neuen Stadt zu einem der Bürgerbüros führen. Bitte melden Sie sich hier bald an!
Auf dieser Website haben wir Informationen zusammengestellt, die für Ihren guten Start in Münster unerlässlich sind. Wählen Sie die für Sie günstigste Möglichkeit, diese notwendigen Schritte zu erledigen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in unserer Stadt!
Anmelden? Muss ich das wirklich?
Nach dem Meldegesetz NRW hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anzumelden. Dabei ist auch ein kleines Studentenzimmer eine Wohnung, egal ob Sie im Studentenwohnheim oder anderswo zur Untermiete wohnen. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, wie lange Sie in Münster wohnen bleiben, und Ihre bisherige Wohnung beibehalten, ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Einzug.
Wie mache ich das?
Für die Anmeldung benötigen Sie:
Der Drucker streikt mal wieder? Natürlich bekommen Sie den Vordruck auch in Papierform bei allen Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten, der Münster-Information und an einigen Stellen der Universität (Studentenwerk, Mensa).
Den Meldevordruck füllen Sie bitte vollständig aus und unterschreiben ihn eigenhändig.
Denken Sie bitte auch an das Beiblatt. Hier finden Sie auch die Fragen zur Festlegung der Hauptwohnung oder Nebenwohnung. Füllen Sie das Beiblatt bitte sorgfältig aus.
Innerhalb einer Woche nach dem Umzug müssen Sie sich in einem Bürgerbüro anmelden.
Am Besten kommen Sie persönlich vorbei, dann können wir alle Fragen schnell klären. Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Eine Anmeldung auf dem Postweg ist leider nicht möglich!
Hauptwohnung oder Nebenwohnung, das ist hier die Frage!?
Haben Sie individuelle Gründe, die Sie veranlassen, trotz Ihres Studiums nicht die vorwiegende Zeit in Münster, sondern an Ihrem Heimatort zu verbringen, denken Sie bitte daran, das Beiblatt bei mehreren Wohnungen (siehe Anmeldeformular) sorgfältig auszufüllen. Weitere Erläuterungen können Sie auf einem zusätzlichen Blatt abgeben. Sie vermeiden dadurch Schwierigkeiten und Missverständnisse bei der Bestimmung der Hauptwohnung durch das Amt für Bürgerangelegenheiten.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Anmelden ist Pflicht, andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aber das wollen wir nicht, darum melden Sie sich bald an! Tipps, wie Sie das so gesparte Bußgeld besser anlegen können, gibt es bei der Münster-Information.
Umzug innerhalb von Münster
Wenn Sie innerhalb von Münster umziehen, melden Sie sich bitte um.
Für die Ummeldung benötigen Sie:
Den Meldeschein erhalten Sie in jedem Bürgerbüro sowie in der Münster-Information im Stadthaus 1 oder gleich hier:
Auch wenn Sie innerhalb Münsters umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche einem Bürgerbüro mitteilen.
Kommen Sie einfach persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zu uns. Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Wegzug aus Münster
Ab dem 1. Juni 2004 wurde die Abmeldepflicht gelockert. Eine Abmeldung in Münster ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Falls doch eine Abmeldung erforderlich ist, bekommen Sie den Vordruck hier:
Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Münster. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch der Meldebehörde zusenden.
Anschrift: Stadt Münster
Amt für Bürgerangelegenheiten
48127 Münster
Was können wir noch für Sie tun?
Wenn Sie sich in Münster mit Hauptwohnung angemeldet haben, sind wir auch der richtige Ansprechpartner für die Beantragung eines Personalausweises und Reisepasses.
Noch Fragen?
Bei allen Fragen zur Meldepflicht und zur Haupt- und Nebenwohnung können Sie uns gern anrufen. Oder mailen Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Innenstadt oder einer der Außenstellen in Hiltrup, Roxel (West), Gievenbeck, Kinderhaus (Nord), Coerde, Handorf, Gremmendorf und Wolbeck (Südost) direkt an.