Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wird deutschen Volkszugehörigen ausgestellt. Die Dokumente sind längstens zehn Jahre gültig, gerechnet vom Ausstellungstag.
Anträge und Informationen erhalten Sie nur in der Zentrale des Amtes für Bürgerangelegenheiten im Stadthaus 1.
Die Gebühr beträgt 25 Euro.