Ab dem 01.01.2008 sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Innerhalb der Stadtverwaltung Münster wurde das Sozialamt hiermit beauftragt.
Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis gibt es in der Bürgerberatung im Stadthaus 1 und in allen Bürgerbüros. Von dort können die ausgefüllten Anträge an die Versorgungsverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet werden.
In allen Bürgerbüros können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sollte sich zum Zeitpunkt der Verlängerung allerdings eine Änderung Ihres Behindertenstatus ergeben, müssen Sie sich direkt an die Versorgungsverwaltung beim Sozialamt wenden.
Die Bezirksregierung Münster bietet an, mit dem Verfahren ELSA.NRW auf elektronischem Wege einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.