Zum 01.04.2005 ändert sich das Verwaltungsverfahren bei der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) ist für eine eventuelle Befreiung zuständig. Anmeldeformulare erhalten Sie aber auch in unseren Bürgerbüros und Bezirksverwaltung.
Informationen der Stadt Münster zum Verfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer 02 51/4 92-33 33.