Ab sofort werden nur noch Reisepässe der 2. Generation ausgestellt, d.h. mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika. Die biometrischen Merkmale im ePass sind zunächst Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und ab dem 01.11.2007 auch Ihre Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
Für Ihren Neuantrag benötigen wir
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Münster hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfällen gibt es den Expresspass.
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Einrichtungen des Amtes für Bürgerangelegenheiten mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Reisepässe für minderjährige Kinder: Bitte bringen Sie das Kind unbedingt mit. Zum Einverständnis beider Elternteile siehe Kinderreisepass.
Gebühren: Reisepass (ePass) 59 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro.