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Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
In vielen Fällen kann Verminderung der Erwerbsfähigkeit verhindert bzw. abgebaut werden. Deshalb unterstützen die Rentenversicherungsträger medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen oder sichern.
Eine medizinische Rehabilitation (Heilverfahren) können Sie beantragen, wenn Sie
- eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung)
- oder Sie wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente beziehen
- oder Sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt haben
- oder eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wird und eine verminderte Erwerbsfähigkeit besteht oder droht
Für Jugendliche gibt es Sonderregelungen: Wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (Schule, Fach- oder Hochschule etc.) eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Allerdings muss diese Tätigkeit (bzw. eine daran anschließende Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) bis zur Antragstellung angedauert haben.
Voraussetzung für eine berufliche Rehabilitation ist, dass
- eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt wird (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung)
- oder Sie wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein Rente beziehen
- oder wenn ohne diese Leistung Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu zahlen wäre
- oder wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung erforderlich sind
Notwendige Unterlagen und Angaben
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw. Beitragsnachweise
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Krankenkassenkarte und Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1979
Rechtsgrundlage: §§ 9-32 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)