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Regelaltersrente
Nach Vollendung der maßgebenen Regelaltersgrenze erhalten Sie eine Regelaltersrente sofern Sie
- eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllen (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem durchgeführten Rentensplitting oder aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung)
Erreichen Sie die Wartezeit von 5 Jahren nicht, so können Sie sich geleistete Beiträge erstatten lassen (Beitragserstattung). Nach Vollendung der maßgebenenRegelaltersgrenze gibt es keine Einkommensbeschränkungen wenn Sie nebenbei einer Beschäftigung nachgehen.
Notwendige Unterlagen und Angaben
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf, Renteninformation oder Rentenauskunft (soweit vorhanden)
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Lehrabschlusszeugnisse, Schulzeugnisse)
- Geburtsnachweise der Kinder (sofern Sie nach 1939 geboren sind oder die Zeiten noch nicht gespeichert sind)
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
- Krankenkassenkarte und Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
Den Antrag sollten Sie 3-3½ Monate vor Rentenbeginn stellen. Sofern Unklarheiten zu den Rentenansprüchen bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollten Sie so früh wie möglich eine Kontenklärung beantragen.
Rechtsgrundlage: § 35 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
BEACHTE:
Regelaltersgrenze
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
Ausnahme Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.