Ab dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Einige Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zum neuen Personalausweis (pdf, 50 KB) zusammengefasst.
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Antragstellung
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt. Eine telefonische Vorberatung wird empfohlen unter Tel. 02 51/4 92-33 33.
Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie hier:
Vorzulegende Unterlagen
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise empfehlen wir eine telefonische Vorberatung unter Tel. 02 51/4 92-33 33.
Bei Antragstellung können Sie sich entscheiden, ob Sie auf freiwilliger Basis Fingerabdrücke abgeben möchten. Weitere Information zum Fingerabdruck.
Sie erhalten bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des neuen Personalausweises. Die Entscheidung, ob Sie die angebotene eID (elektronische Identität – Online Ausweisfunktion) nutzen möchten teilen Sie uns bitte bei Abholung mit. Weitere Infos zur eID.
Gebühren
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 28,80 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlenn.