Sie können auf Antrag den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises die Merkzeichen "aG" oder "BI" eingetragen sind.
Der Parkausweis gilt für das gesamte Bundesgebiet und erlaubt das Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte, das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten und das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit.
Sie benötigen zur Antragstellung:
Gebühren fallen nicht an.
Einen Antrag finden Sie auf den Internetseiten des Ordnungsamtes. Informationen für schwerbehinderte Menschen ohne Merkzeichen "aG" oder "BI" finden Sie hier.