Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister. Sie können Auskunft über
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Die Gebühr beträgt 7 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister *, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.
Die Stadt Münster bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:
Sie benötigen häufiger Auskunfte aus dem Melderegister der Stadt Münster? Dann informieren Sie sich bitte auf unserer Seite für Großkunden.
* Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind bzw. nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind. Siehe auch Archivauskunft/Altdatei.
Jede Person, die in Münster gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.