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Kontenklärung
Ein vollständiges und aktuelles Rentenversicherungskonto ist die Grundlage für zutreffende Rentenauskünfte. Wenn anrechenbare Versicherungszeiten (z.B. während Ausbildung, Erziehungsurlaub, Zivil- oder Wehrdienst) nicht in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sind, sollten Sie eine Kontenklärung beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Urkunde über Namensänderung
- ggf. Registrierschein
- Nachweise über die nicht gespeicherten Versicherungszeiten, wie beispielsweise:
- Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
- Berufsausbildungszeiten
- Beschäftigungszeiten, freiwillige Beitragsleistungen
- Wehrdienst-/Zivildienstzeiten
- Anrechnungszeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit
- Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten
- Rentenbezugszeiten
- ggf. ausländische Versicherungsunterlagen oder -nummern
Rechtsgrundlage: Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)